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Belehrungen
Auf dieser Seite finden Sie die Belehrungen und Unterweisungen, die je nach Tätigkeitsbereich von den jeweiligen Abteilungsleitern durchzuführen sind. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden die für ihren Aufgabenbereich relevanten Vorgaben und Arbeitsanweisungen kennen und verstehen.
Nach erfolgter Unterweisung bestätigen sowohl der Belehrende als auch der Belehrte mit ihrer Unterschrift die ordnungsgemäße Durchführung und Kenntnisnahme der jeweiligen Belehrung.
Rezeption & Büro
Belehrungen 06-2026 für die Abteilung Empfang und Büro
Infektionsschutz & Hygiene
Wer gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeitet oder in der Küche tätig ist, benötigt vor Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die Folgebelehrung durch den Arbeitgeber erfolgt anschließend alle zwei Jahre.
Besonders wichtig ist die persönliche Hygiene: Hände vor Arbeitsbeginn, vor neuen Arbeitsgängen und nach jedem Toilettenbesuch gründlich waschen, Schmuck und Armbanduhr vor Arbeitsbeginn ablegen, saubere Schutzkleidung tragen, nicht auf Lebensmittel husten oder niesen und kleine Wunden wasserundurchlässig abdecken.
Bei bestimmten Infektionskrankheiten, Durchfallerkrankungen, Hepatitis A oder E sowie möglicherweise infektiösen Wunden kann ein Tätigkeitsverbot im Lebensmittelbereich bestehen. Bei entsprechenden Krankheitszeichen ist ärztlicher Rat einzuholen und der Vorgesetzte unverzüglich zu informieren.
IT Sicherheit & Datenschutz
Der Schutz von Gäste-, Mitarbeiter- und Unternehmensdaten ist Aufgabe aller Mitarbeitenden. Personenbezogene Daten dürfen nur für dienstliche Zwecke und nur im erforderlichen Umfang verarbeitet werden. Daten dürfen nicht an Unbefugte weitergegeben werden. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes ist der Bildschirm zu sperren; vertrauliche Ausdrucke und Unterlagen müssen sicher aufbewahrt bzw. datenschutzgerecht vernichtet werden.
Verwendet sichere und unterschiedliche Passwörter, gebt Passwörter niemals weiter und nutzt – sofern verfügbar – die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Besondere Vorsicht gilt bei unbekannten Absendern, Links und ungewöhnlichen Anhängen. Verdächtige Nachrichten sind an die IT oder Geschäftsleitung zu melden.
Gästedaten wie Reservierungen, Zimmernummern, Zahlungs-, Gesundheits- oder Rechnungsinformationen sind besonders vertraulich. Informationen über Gäste dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
Videoüberwachung
Videoüberwachung kann in bestimmten Bereichen zum Schutz von Mitarbeitenden, Gästen und Unternehmenswerten eingesetzt werden. Sie erfolgt ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage und darf nicht zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle von Mitarbeitenden verwendet werden. Aufzeichnungen dürfen nur von berechtigten Personen eingesehen und nur so lange wie notwendig gespeichert werden.
In besonders geschützten Rückzugsbereichen wie Toiletten, Umkleiden, Duschen oder Pausenräumen sind Kameras grundsätzlich unzulässig.
Brandschutz
🔥 Brandschutz – richtig handeln im Brandfall
Im Brandfall gilt: Ruhe bewahren, Alarm auslösen und gefährdete Personen warnen. Die Feuerwehr kann über den Hausnotruf bzw. die 112 verständigt werden. Beim Notruf sind insbesondere Ort, Ereignis und mögliche Verletzte anzugeben; das Gespräch wird von der Leitstelle beendet.
Macht euch mit den Flucht- und Rettungsplänen, Notausgängen, Feuerlöschern und Sammelplätzen vertraut. Benutzt im Brandfall niemals den Aufzug und unterstützt hilfsbedürftige Personen, soweit ihr euch dabei nicht selbst gefährdet. Löschversuche dürfen ebenfalls nur ohne Eigengefährdung unternommen werden.
🚨 Evakuierung – Vineta Strandhotels
Bei einer Evakuierung übernimmt die Rezeption die Einsatzleitung. Alle anderen Mitarbeitenden sind Evakuierungshelfer und unterstützen dabei, das betroffene Gebäude schnell und sicher zu räumen. Gäste werden aktiv informiert und zu den Fluchtwegen geführt; bei Bedarf werden Zimmer kontrolliert und ältere oder eingeschränkte Gäste unterstützt. Niemand bringt sich dabei selbst in Gefahr.
Der Sammelplatz für Strandhotel Vineta, Residenz Vineta und Chalet Vineta befindet sich an der Promenade, Ecke Spielplatz. Dort wird geprüft, ob Gäste und Mitarbeitende vollständig sind. Das Gebäude darf erst wieder betreten werden, wenn es freigegeben wurde.
🚨 Evakuierung – Inselhof Vineta
Auch im Inselhof Vineta übernimmt die Rezeption im Alarmfall die Einsatzleitung; alle Mitarbeitenden unterstützen als Evakuierungshelfer. Gäste werden informiert, Zimmer kontrolliert, Fluchtwege gezeigt und Personen mit Unterstützungsbedarf begleitet.
Der Sammelplatz befindet sich auf dem Parkplatz vor der Rezeption. Dort wird die Vollständigkeit von Gästen und Mitarbeitenden überprüft. Bei vermissten Personen muss dies sofort an die Rezeption gemeldet werden. Das Gebäude darf erst nach Freigabe wieder betreten werden.
Ausführliche Brandschutzbelehrung
Arbeiten am Empfang
1. Auftreten und Umgang mit Gästen
Mitarbeiter am Empfang prägen wesentlich den ersten und letzten Eindruck des Hauses. Deshalb sind ein gepflegtes Erscheinungsbild, Höflichkeit, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft selbstverständlich. Gäste sollen möglichst wenig warten und bei Fragen oder Problemen schnell unterstützt werden. Beschwerden werden aufmerksam aufgenommen und als Möglichkeit zur Verbesserung behandelt. Bei Konflikten ist die Führungskraft hinzuzuziehen.
2. Ordnung und allgemeine Sicherheit
Arbeits-, Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit frei bleiben. Stolperstellen, Verschmutzungen und erkennbare Mängel sind zu beseitigen bzw. zu melden. Arbeitsmittel werden vor Benutzung auf erkennbare Mängel geprüft; defekte oder nicht funktionsfähige Arbeitsmittel dürfen nicht weiterverwendet werden.
Für Arbeiten in der Höhe sind geeignete Trittleitern zu benutzen – keine Stühle oder Tische. Stolper- und Quetschstellen sind zu vermeiden.
3. Sicher und gesund am Büroarbeitsplatz
Der Bildschirmarbeitsplatz soll individuell eingerichtet werden. Der Bildschirm steht möglichst gerade im Blickfeld; die oberste Bildschirmzeile befindet sich etwa auf Augenhöhe. Als Bildschirmabstand nennt die Unterweisung 50–65 cm. Blendungen und Reflexionen sind zu vermeiden. Tastatur und Maus müssen günstig angeordnet sein.
Der Bürostuhl wird an die eigene Körpergröße angepasst. Die Füße sollen vollständig auf dem Boden stehen, Knie- und Ellenbogenwinkel mindestens etwa 90° betragen und die Rückenlehne den Rücken unterstützen. Langes starres Sitzen vermeiden: Sitzen, Stehen und Gehen abwechseln, Bewegung und Ausgleichsübungen einbauen und Pausen nutzen. Auch Beleuchtung, Raumtemperatur, Lüftung und störende Geräusche gehören zu einem gesunden Arbeitsplatz.
4. Alkohol und Arbeitsfähigkeit
Während der Arbeitszeit darf niemand unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen stehen.
Die Alkohol-Unterweisung weist besonders auf die erhöhte Unfallgefahr, Restalkohol sowie Risiken bei verantwortungsvollen Tätigkeiten, im Straßenverkehr und beim Umgang mit Arbeitsmitteln hin. Bei auffälligem Trinkverhalten eines Kollegen soll nicht weggesehen werden: Verhalten ansprechen und gegebenenfalls die Führungskraft informieren.
5. Erste Hilfe und Notfälle
Jeder Mitarbeiter sollte wissen, wo sich Verbandkasten und Notrufinformationen befinden und wer Ersthelfer ist. Bei einem Unfall gilt: Ruhe bewahren, Unfallstelle absichern, auf Eigenschutz achten und unverzüglich helfen. Je nach Situation sind beispielsweise Atmung zu prüfen, stabile Seitenlage, Druckverband oder Wiederbelebungsmaßnahmen erforderlich.
Nach dem Ereignis gehören auch die weitere Versorgung, Information der zuständigen Personen und die Dokumentation dazu.
6. Verhalten bei einem Überfall
Hier gilt vor allem:
Menschenleben und Gesundheit haben immer Vorrang vor Geld und Sachen.
Während eines Überfalls ruhig bleiben, Täter nicht provozieren und keine gefährliche Gegenwehr leisten. Anweisungen unter Waffengewalt befolgen und sich möglichst Merkmale des Täters einprägen.
Nach einem Überfall zuerst Verletzten helfen. Den Tatbereich möglichst nicht verändern oder Gegenstände berühren. Geschäftsbetrieb einstellen, Zeugen vor Ort halten bzw. deren Kontaktdaten aufnehmen, Beobachtungen notieren und die Führungskraft informieren. Unnötige Gespräche über das Geschehen vermeiden und keine eigenständigen Auskünfte an die Presse geben.
In der vorliegenden Belehrung sind für den Ernstfall außerdem 112 für den Rettungsdienst, die Polizeidienststelle Heringsdorf sowie betriebliche Ansprechpartner angegeben.
7. Umgang mit Haustieren
Hunde und andere Haustiere dürfen nicht ungefragt angefasst, gestreichelt oder gefüttert werden. Abstand halten, ruhig sprechen und hektische Bewegungen vermeiden. Tiere niemals festhalten.
Bei aggressivem Verhalten steht der Eigenschutz an erster Stelle: ruhig bleiben, Abstand vergrößern, nicht weglaufen oder provozieren und Rezeption bzw. Führungskraft informieren. Biss- oder Kratzverletzungen müssen gereinigt, erstversorgt, gemeldet, gegebenenfalls ärztlich behandelt und dokumentiert werden.
Für den Empfang besonders wichtig: Auffällige, aggressive oder freilaufende Tiere sowie Gefährdungen von Gästen oder Mitarbeitern sind ernst zu nehmen und weiterzumelden. Die Kommunikation mit Tierhaltern soll dabei freundlich und professionell bleiben.
8. Aufzug / eingeschlossene Personen
Bei einer Störung ist besonders auf die Sicherheit der eingeschlossenen Gäste und der Helfer zu achten. Die vorliegende Unterweisung enthält konkrete technische Abläufe zur Personenbefreiung für die vorhandenen Aufzüge. Diese sollten nur von entsprechend eingewiesenen Mitarbeitern nach der betrieblichen Anleitung durchgeführt werden.
Nach einer Befreiung sind Gäste von der offenen Aufzugstür bzw. vom Schacht wegzuführen und die Aufzugstür ist unverzüglich zu schließen – ausdrücklich wegen Absturzgefahr.
Merksätze für Empfang und Büro
Freundlich – aufmerksam – sicher handeln.
- Gäste höflich behandeln und Beschwerden ernst nehmen.
- Arbeitsplatz, Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge sicher und frei halten.
- Mängel und gefährliche Situationen sofort melden.
- Bildschirmarbeitsplatz ergonomisch einstellen und Bewegung in den Arbeitstag bringen.
- Kein Alkohol oder andere Drogen während der Arbeit.
- Bei Unfällen: Eigenschutz → helfen → Notruf → informieren → dokumentieren.
- Bei Überfällen: Gesundheit und Leben vor Sachwerten.
- Bei Haustieren: Abstand und Eigenschutz, Tiere nicht ungefragt anfassen.
- Bei Konflikten, außergewöhnlichen Situationen oder Unsicherheit die Führungskraft hinzuziehen.
Küche
Belehrungen 06-2026 für die Abteilung Küche
Infektionsschutz & Hygiene
Wer gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeitet oder in der Küche tätig ist, benötigt vor Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die Folgebelehrung durch den Arbeitgeber erfolgt anschließend alle zwei Jahre.
Besonders wichtig ist die persönliche Hygiene: Hände vor Arbeitsbeginn, vor neuen Arbeitsgängen und nach jedem Toilettenbesuch gründlich waschen, Schmuck und Armbanduhr vor Arbeitsbeginn ablegen, saubere Schutzkleidung tragen, nicht auf Lebensmittel husten oder niesen und kleine Wunden wasserundurchlässig abdecken.
Bei bestimmten Infektionskrankheiten, Durchfallerkrankungen, Hepatitis A oder E sowie möglicherweise infektiösen Wunden kann ein Tätigkeitsverbot im Lebensmittelbereich bestehen. Bei entsprechenden Krankheitszeichen ist ärztlicher Rat einzuholen und der Vorgesetzte unverzüglich zu informieren.
IT Sicherheit & Datenschutz
Der Schutz von Gäste-, Mitarbeiter- und Unternehmensdaten ist Aufgabe aller Mitarbeitenden. Personenbezogene Daten dürfen nur für dienstliche Zwecke und nur im erforderlichen Umfang verarbeitet werden. Daten dürfen nicht an Unbefugte weitergegeben werden. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes ist der Bildschirm zu sperren; vertrauliche Ausdrucke und Unterlagen müssen sicher aufbewahrt bzw. datenschutzgerecht vernichtet werden.
Verwendet sichere und unterschiedliche Passwörter, gebt Passwörter niemals weiter und nutzt – sofern verfügbar – die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Besondere Vorsicht gilt bei unbekannten Absendern, Links und ungewöhnlichen Anhängen. Verdächtige Nachrichten sind an die IT oder Geschäftsleitung zu melden.
Gästedaten wie Reservierungen, Zimmernummern, Zahlungs-, Gesundheits- oder Rechnungsinformationen sind besonders vertraulich. Informationen über Gäste dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
Videoüberwachung
Videoüberwachung kann in bestimmten Bereichen zum Schutz von Mitarbeitenden, Gästen und Unternehmenswerten eingesetzt werden. Sie erfolgt ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage und darf nicht zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle von Mitarbeitenden verwendet werden. Aufzeichnungen dürfen nur von berechtigten Personen eingesehen und nur so lange wie notwendig gespeichert werden.
In besonders geschützten Rückzugsbereichen wie Toiletten, Umkleiden, Duschen oder Pausenräumen sind Kameras grundsätzlich unzulässig.
Brandschutz
🔥 Brandschutz – richtig handeln im Brandfall
Im Brandfall gilt: Ruhe bewahren, Alarm auslösen und gefährdete Personen warnen. Die Feuerwehr kann über den Hausnotruf bzw. die 112 verständigt werden. Beim Notruf sind insbesondere Ort, Ereignis und mögliche Verletzte anzugeben; das Gespräch wird von der Leitstelle beendet.
Macht euch mit den Flucht- und Rettungsplänen, Notausgängen, Feuerlöschern und Sammelplätzen vertraut. Benutzt im Brandfall niemals den Aufzug und unterstützt hilfsbedürftige Personen, soweit ihr euch dabei nicht selbst gefährdet. Löschversuche dürfen ebenfalls nur ohne Eigengefährdung unternommen werden.
🚨 Evakuierung – Vineta Strandhotels
Bei einer Evakuierung übernimmt die Rezeption die Einsatzleitung. Alle anderen Mitarbeitenden sind Evakuierungshelfer und unterstützen dabei, das betroffene Gebäude schnell und sicher zu räumen. Gäste werden aktiv informiert und zu den Fluchtwegen geführt; bei Bedarf werden Zimmer kontrolliert und ältere oder eingeschränkte Gäste unterstützt. Niemand bringt sich dabei selbst in Gefahr.
Der Sammelplatz für Strandhotel Vineta, Residenz Vineta und Chalet Vineta befindet sich an der Promenade, Ecke Spielplatz. Dort wird geprüft, ob Gäste und Mitarbeitende vollständig sind. Das Gebäude darf erst wieder betreten werden, wenn es freigegeben wurde.
🚨 Evakuierung – Inselhof Vineta
Auch im Inselhof Vineta übernimmt die Rezeption im Alarmfall die Einsatzleitung; alle Mitarbeitenden unterstützen als Evakuierungshelfer. Gäste werden informiert, Zimmer kontrolliert, Fluchtwege gezeigt und Personen mit Unterstützungsbedarf begleitet.
Der Sammelplatz befindet sich auf dem Parkplatz vor der Rezeption. Dort wird die Vollständigkeit von Gästen und Mitarbeitenden überprüft. Bei vermissten Personen muss dies sofort an die Rezeption gemeldet werden. Das Gebäude darf erst nach Freigabe wieder betreten werden.
Ausführliche Brandschutzbelehrung
Arbeiten in der Küche
1. Grundregeln für sicheres Arbeiten in der Küche
Arbeitsmittel, Maschinen und Kücheneinrichtungen dürfen nur benutzt werden, wenn sie ordnungsgemäß und ohne erkennbare Mängel sind. Vorgesehene Schutzeinrichtungen wie Stopfer oder Restehalter müssen verwendet werden. Betriebsanweisungen für Maschinen und Gefahrstoffe sind zu kennen und einzuhalten. Arbeits-, Verkehrs- und Fluchtwege müssen frei bleiben; Stolperstellen sind sofort zu beseitigen.
Erforderliche Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung sind zu tragen. Beschädigte Handschuhe, Schutzbrillen oder andere Schutzmittel dürfen nicht weiterverwendet und müssen gemeldet werden. Lebensmittel sind ordnungsgemäß zu lagern und nur innerhalb der vorgesehenen Lager- und Verbrauchszeiten zu verwenden.
2. Allgemeiner Umgang mit Maschinen
Für Wolf, Kutter, Vakuumfüller, Clipper und Aufschnittschneidemaschine gilt grundsätzlich:
- Schutzeinrichtungen niemals entfernen, manipulieren oder überbrücken.
- Vor Arbeitsbeginn Sicherheits- bzw. Sichtprüfung durchführen.
- Vorgesehene Stopfer, Restehalter, Auftritte und andere Hilfsmittel benutzen.
- Niemals mit Händen in laufende Maschinen oder Gefahrenbereiche greifen.
- Bei Störung, Reinigung, Materialwechsel oder Rüstarbeiten die Maschine sicher ausschalten.
- Erst wieder arbeiten, wenn Schutzvorrichtungen vollständig angebracht und funktionsfähig sind.
Beim Vakuumfüller sorgen beispielsweise Gitterdeckel, Sicherheitsauftritt, Schaltrahmen oder Lichtschranke dafür, dass gefährliche Bewegungen gestoppt werden. Sicherheitsvorrichtungen dürfen nicht manipuliert werden; bei Betriebsstörungen ist die Maschine auszuschalten.
3. Fleischwolf
Der Fleischwolf besitzt Schutzvorrichtungen, die den Zugriff auf Schnecke und Messer verhindern. Zum Nachdrücken ist immer der Stopfer zu benutzen. Schutz- und Sicherheitseinrichtungen müssen regelmäßig kontrolliert werden.
Bei Reinigung, Materialwechsel und Störungen im Trog sind die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen bzw. Auftritte zu benutzen. Beim Zerlegen und Rüsten des Schneidsatzes schnitthemmende Handschuhe tragen, die richtige Reihenfolge der Bauteile beachten und schwere Teile sicher, beispielsweise mit einem Transportwagen, bewegen.
4. Kutter
Besondere Gefahren gehen vom Messersatz und vom Deckel aus. Messerwellenbremse, Lärmschutzdeckel und weitere Schutzeinrichtungen sind vor Arbeitsbeginn zu kontrollieren. In kritischen Situationen ist die Maschine auszuschalten.
Beim Reinigen sind Messerabdeckung und vorgesehene Reinigungswerkzeuge zu verwenden. Für Rüst-, Ausbau- und Transportarbeiten sind geeignete Werkzeuge und schnitthemmende Schutzhandschuhe erforderlich. Im Lärmbereich ist Gehörschutz zu tragen.
5. Aufschnittschneidemaschine
Beim Einlegen des Schneidgutes muss dieses sicher an der Schlittenrückwand anliegen und der Restehalter richtig verwendet werden. Beim Schneiden bleibt der Daumen hinter der Schlittenrückwand. Nicht unter den Restehalter oder über die Schlittenrückwand greifen.
Vor der Reinigung: Maschine ausschalten, Anschlagplatte auf „0“ stellen und den vorgesehenen Reinigungsablauf beachten. Beim Umgang bzw. Transport des Messers sind schnitthemmende Handschuhe oder der vorgesehene Messerhalter zu verwenden. Während des Schneidens konzentriert bleiben und Ablenkungen vermeiden.
6. Sicheres Arbeiten mit Messern
Es sind scharfe und für die jeweilige Aufgabe geeignete Messer zu verwenden. Eine angepasste Arbeitshöhe, sichere Greiftechnik und ordnungsgemäße Ablage verringern die Verletzungsgefahr. Nicht benutzte Messer dürfen nicht lose auf Arbeitsflächen oder zwischen Lebensmitteln liegen.
Für besondere Arbeiten sind die vorgesehenen Spezialmesser zu verwenden, beispielsweise Folien-, Karton- oder Ringmesser. Messer werden sicher in Messerleiste, Einsatz oder Halter aufbewahrt und für Transporte möglichst im Messerkorb bzw. geschützt getragen. Beim Einzeltransport zeigt die Spitze nach unten und das Messer wird körpernah gehalten.
Besonders wichtig: Stress, Ablenkung und räumliche Enge erhöhen die Schnittgefahr. Deshalb konzentriert arbeiten und gefährliche Improvisationen vermeiden.
7. Zerlegung
Bei Arbeiten mit handgeführten Kreissägen, Entschwartern, Entvliesern und Messern stehen insbesondere die vorhandenen Schutzeinrichtungen sowie sicheres Arbeiten, Reinigen und Rüsten im Mittelpunkt. Die Unterweisung behandelt zudem sicheren Transport der Kreissäge sowie Belastungen beim Arbeiten.
Grundsatz auch hier: Schneidende und bewegte Maschinenteile niemals ungeschützt berühren und Reinigungs- bzw. Rüstarbeiten nur im sicheren Maschinenzustand durchführen.
8. Fritteuse – Verbrennungs- und Brandgefahr
Fritteusen müssen während des Betriebs beobachtet werden. Korb richtig einhängen und langsam absenken. Wasser und andere Flüssigkeiten dürfen nicht in heißes Fett gelangen. Beim Umgang mit heißem Fett sind geeignete Schutzhandschuhe und geschlossenes, geeignetes Schuhwerk zu tragen.
Beim Fettwechsel Fritteuse ausschalten, Fett in geeignete Behälter ablassen und den maximalen Füllstand beachten. Die Fritteuse erst einschalten, wenn der Heizstab ordnungsgemäß mit Fett bedeckt ist. Vor der Reinigung vollständig abkühlen lassen und den Boden fettfrei halten.
Bei einem Fritteusenbrand niemals mit Wasser löschen. Energiezufuhr stoppen, Feuerwehr rufen und geeigneten Feuerlöscher bzw. vorhandene Löschanlage verwenden. Ist der Löschversuch erfolglos, Gefahrenbereich verlassen.
9. Reinigungsmittel und Gefahrstoffe
Reinigungs- und Desinfektionsmittel nur nach Betriebsanweisung und vorgesehener Dosierung einsetzen. Unterschiedliche Reinigungsmittel dürfen nicht miteinander vermischt werden. Geeignete persönliche Schutzausrüstung wie Handschuhe, Schutzbrille bzw. Gesichtsschutz verwenden.
Reinigungsmittel gehören in geeignete, eindeutig vorgesehene Behälter und müssen sicher aufbewahrt werden. Niemals Reinigungsmittel in Lebensmittel- oder Getränkebehälter umfüllen. Gefahrstoffschränke geschlossen halten.
Im Küchenbereich müssen Gefahrstoffe außerdem getrennt von Lebensmitteln, Küchen- und Essgeschirr gelagert werden.
10. Hautschutz
Häufiger Kontakt mit Wasser, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, häufiges Händewaschen sowie langes Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe können die Haut belasten. Auch Lebensmittel, Hitze, Kälte und mechanische Einwirkungen können Hautschäden verursachen.
Deshalb gilt: Hautschutzmittel entsprechend Hautschutzplan vor und während der Arbeit, schonende Handreinigung, sorgfältiges Abtrocknen und Hautpflege nach Arbeitsende. Schutzhandschuhe gezielt und nur so lange wie nötig tragen; feuchte Unterziehhandschuhe wechseln.
11. Stolpern, Rutschen und Stürzen
Verschmutzte Böden sofort reinigen, nasse Böden trocknen und Gefahren kenntlich machen. Verkehrs- und Fluchtwege frei halten und Gegenstände nicht im Laufweg abstellen.
Treppen aufmerksam und ohne Hast benutzen, nicht springen und möglichst den Handlauf verwenden. Lasten dürfen die Sicht nicht verdecken. Geeignetes Schuhwerk besitzt rutschhemmende Sohlen, sicheren Fersenhalt und möglichst geschlossenen Zehenbereich.
12. Heben und Tragen
Schwere oder unhandliche Lasten möglichst mit Hilfsmitteln wie Rollwagen bewegen oder gemeinsam mit einer zweiten Person tragen. Lasten nah am Körper, nicht einseitig und möglichst gleichmäßig verteilt tragen. Zu große Lasten lieber aufteilen.
Extreme Bewegungen vermeiden und Lasten nicht so tragen, dass sie die Sicht versperren. Körperliche Belastungen reduzieren und vorhandene Transport- und Hebehilfen nutzen.
13. Instandhaltung und Störungen
Instandhaltungsarbeiten sind besonders gefährlich und müssen vorbereitet werden. Gefahren vorher erkennen, erforderliche Qualifikation klären und auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung arbeiten. Der Arbeitsbereich ist abzusichern und die Maschine von allen möglichen Energiequellen freizuschalten.
Sicherheitseinrichtungen dürfen niemals überbrückt werden. Nicht improvisieren; bei Unsicherheit oder Problemen Arbeiten unterbrechen. Nach Abschluss müssen alle Schutzeinrichtungen wieder funktionieren, der Bereich aufgeräumt und der ordnungsgemäße Zustand geprüft werden, bevor die Maschine wieder für die Produktion freigegeben wird.
14. Alkohol und Arbeitsfähigkeit
Für Arbeiten mit Messern, heißen Medien und Maschinen ist uneingeschränkte Aufmerksamkeit erforderlich. Deshalb gilt: Kein Alkohol bei der Arbeit. Die Unterweisung weist insbesondere auf erhöhte Unfallgefahr bei Maschinen, Transportarbeiten und verantwortungsvollen Tätigkeiten sowie auf Restalkohol hin.
Bei auffälligem oder kritischem Trinkverhalten eines Kollegen soll nicht weggesehen werden. Verhalten ansprechen und gegebenenfalls die Führungskraft informieren.
15. Erste Hilfe
Alle Mitarbeiter müssen wissen, wo sich Erste-Hilfe-Material befindet und wie im Notfall Hilfe organisiert wird. Die Unterweisung behandelt insbesondere Maßnahmen bei Verbrennungen, Blutungen, Bewusstlosigkeit sowie Schock- und Kreislaufproblemen.
Grundsätzlich gilt: Eigenschutz beachten, Unfallstelle sichern, sofort helfen und erforderlichenfalls 112 verständigen. Unfälle und Erste-Hilfe-Leistungen müssen anschließend entsprechend der betrieblichen Regelung gemeldet und dokumentiert werden.
Die wichtigsten Merksätze für Küche und Produktion
Maschine aus – bevor Hände in den Gefahrenbereich kommen.
Schutzeinrichtungen sind Pflicht – niemals manipulieren oder umgehen.
Messer scharf, passend und sicher abgelegt verwenden.
Heißes Fett + Wasser = höchste Gefahr – Fritteusenbrand niemals mit Wasser löschen.
Reinigungsmittel niemals mischen und nie in Lebensmittelbehälter füllen.
Schutzhandschuhe und sonstige PSA passend zur Tätigkeit benutzen.
Nasse oder fettige Böden sofort beseitigen – Verkehrs- und Fluchtwege freihalten.
Schwere Lasten körpernah tragen, Hilfsmittel benutzen oder zu zweit arbeiten.
Bei Störungen nicht improvisieren: ausschalten, sichern und Vorgesetzten bzw. zuständige Fachkraft informieren.
Kein Alkohol bei der Arbeit.
Bei einem Unfall: Eigenschutz – sichern – helfen – Notruf – melden – dokumentieren.
Restaurant
Belehrungen 06-2026 für die Abteilung Restaurant
Infektionsschutz & Hygiene
Wer gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeitet oder in der Küche tätig ist, benötigt vor Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die Folgebelehrung durch den Arbeitgeber erfolgt anschließend alle zwei Jahre.
Besonders wichtig ist die persönliche Hygiene: Hände vor Arbeitsbeginn, vor neuen Arbeitsgängen und nach jedem Toilettenbesuch gründlich waschen, Schmuck und Armbanduhr vor Arbeitsbeginn ablegen, saubere Schutzkleidung tragen, nicht auf Lebensmittel husten oder niesen und kleine Wunden wasserundurchlässig abdecken.
Bei bestimmten Infektionskrankheiten, Durchfallerkrankungen, Hepatitis A oder E sowie möglicherweise infektiösen Wunden kann ein Tätigkeitsverbot im Lebensmittelbereich bestehen. Bei entsprechenden Krankheitszeichen ist ärztlicher Rat einzuholen und der Vorgesetzte unverzüglich zu informieren.
IT Sicherheit & Datenschutz
Der Schutz von Gäste-, Mitarbeiter- und Unternehmensdaten ist Aufgabe aller Mitarbeitenden. Personenbezogene Daten dürfen nur für dienstliche Zwecke und nur im erforderlichen Umfang verarbeitet werden. Daten dürfen nicht an Unbefugte weitergegeben werden. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes ist der Bildschirm zu sperren; vertrauliche Ausdrucke und Unterlagen müssen sicher aufbewahrt bzw. datenschutzgerecht vernichtet werden.
Verwendet sichere und unterschiedliche Passwörter, gebt Passwörter niemals weiter und nutzt – sofern verfügbar – die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Besondere Vorsicht gilt bei unbekannten Absendern, Links und ungewöhnlichen Anhängen. Verdächtige Nachrichten sind an die IT oder Geschäftsleitung zu melden.
Gästedaten wie Reservierungen, Zimmernummern, Zahlungs-, Gesundheits- oder Rechnungsinformationen sind besonders vertraulich. Informationen über Gäste dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
Videoüberwachung
Videoüberwachung kann in bestimmten Bereichen zum Schutz von Mitarbeitenden, Gästen und Unternehmenswerten eingesetzt werden. Sie erfolgt ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage und darf nicht zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle von Mitarbeitenden verwendet werden. Aufzeichnungen dürfen nur von berechtigten Personen eingesehen und nur so lange wie notwendig gespeichert werden.
In besonders geschützten Rückzugsbereichen wie Toiletten, Umkleiden, Duschen oder Pausenräumen sind Kameras grundsätzlich unzulässig.
Brandschutz
🔥 Brandschutz – richtig handeln im Brandfall
Im Brandfall gilt: Ruhe bewahren, Alarm auslösen und gefährdete Personen warnen. Die Feuerwehr kann über den Hausnotruf bzw. die 112 verständigt werden. Beim Notruf sind insbesondere Ort, Ereignis und mögliche Verletzte anzugeben; das Gespräch wird von der Leitstelle beendet.
Macht euch mit den Flucht- und Rettungsplänen, Notausgängen, Feuerlöschern und Sammelplätzen vertraut. Benutzt im Brandfall niemals den Aufzug und unterstützt hilfsbedürftige Personen, soweit ihr euch dabei nicht selbst gefährdet. Löschversuche dürfen ebenfalls nur ohne Eigengefährdung unternommen werden.
🚨 Evakuierung – Vineta Strandhotels
Bei einer Evakuierung übernimmt die Rezeption die Einsatzleitung. Alle anderen Mitarbeitenden sind Evakuierungshelfer und unterstützen dabei, das betroffene Gebäude schnell und sicher zu räumen. Gäste werden aktiv informiert und zu den Fluchtwegen geführt; bei Bedarf werden Zimmer kontrolliert und ältere oder eingeschränkte Gäste unterstützt. Niemand bringt sich dabei selbst in Gefahr.
Der Sammelplatz für Strandhotel Vineta, Residenz Vineta und Chalet Vineta befindet sich an der Promenade, Ecke Spielplatz. Dort wird geprüft, ob Gäste und Mitarbeitende vollständig sind. Das Gebäude darf erst wieder betreten werden, wenn es freigegeben wurde.
🚨 Evakuierung – Inselhof Vineta
Auch im Inselhof Vineta übernimmt die Rezeption im Alarmfall die Einsatzleitung; alle Mitarbeitenden unterstützen als Evakuierungshelfer. Gäste werden informiert, Zimmer kontrolliert, Fluchtwege gezeigt und Personen mit Unterstützungsbedarf begleitet.
Der Sammelplatz befindet sich auf dem Parkplatz vor der Rezeption. Dort wird die Vollständigkeit von Gästen und Mitarbeitenden überprüft. Bei vermissten Personen muss dies sofort an die Rezeption gemeldet werden. Das Gebäude darf erst nach Freigabe wieder betreten werden.
Ausführliche Brandschutzbelehrung
Arbeiten im Restaurant
1. Gästeorientierung und Auftreten
Jeder Mitarbeiter prägt den Eindruck des Hauses. Deshalb gelten ein gepflegtes Erscheinungsbild, Höflichkeit, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft als Grundstandard. Mitarbeiter sollen über Angebote, Änderungen und Engpässe informiert sein und dafür sorgen, dass Gäste bei Bestellung, Beratung, Information und Rechnung möglichst wenig warten. Beschwerden werden aufmerksam aufgenommen und nicht heruntergespielt; bei Konflikten ist die Führungskraft hinzuzuziehen.
Probleme, Störungen und Verbesserungsmöglichkeiten im Arbeitsablauf werden mit Vorgesetzten bzw. Teamleitung besprochen. Arbeitsmittel sind sorgsam zu behandeln, vor Benutzung auf erkennbare Mängel zu prüfen und nur bestimmungsgemäß zu verwenden. Defekte Arbeitsmittel dürfen nicht weiterbenutzt werden.
2. Ordnung und Sicherheit im Gastraum
Arbeits- und Gästebereiche müssen sauber und ordentlich gehalten werden. Verunreinigungen, beschädigtes Geschirr, Stolperstellen oder andere Mängel sind zeitnah zu beseitigen bzw. zu melden. Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge bleiben jederzeit frei. Getränkeschankanlagen dürfen nur von entsprechend unterwiesenen und beauftragten Personen bedient werden.
3. Stolpern, Rutschen und Stürzen vermeiden
Gerade im Service entstehen durch Flüssigkeiten, herumstehende Gegenstände und häufige Laufwege besondere Unfallgefahren. Deshalb gilt: nasse oder verschmutzte Böden sofort reinigen beziehungsweise trocknen, Gegenstände aus Laufwegen entfernen und Gefahrenstellen kenntlich machen.
Treppen werden ohne Hast benutzt; auf ausreichende Beleuchtung und freie Sicht achten und möglichst den Handlauf benutzen. Geeignetes Schuhwerk soll fest sitzen, eine rutschhemmende Sohle und sicheren Fersenhalt haben und möglichst geschlossen sein.
4. Heben und Tragen
Getränkekisten, Stühle, Tische, Vorräte oder andere schwere Gegenstände sollten möglichst mit geeigneten Hilfsmitteln bewegt werden. Große oder schwere Lasten nicht unnötig allein tragen.
Grundsätzlich Lasten nah am Körper, möglichst gleichmäßig und ohne verdrehte oder extreme Körperhaltung bewegen. Zu schwere oder unhandliche Gegenstände aufteilen, Hilfsmittel benutzen oder gemeinsam mit einer zweiten Person tragen. Auch Pausen, Ausgleichsübungen und abwechslungsreiche Bewegungen gehören zur Belastungsreduzierung.
5. Ziehen und Schieben
Für Wagen, Getränketransporte oder andere rollende Hilfsmittel gilt: Schieben ist nach Möglichkeit besser als Ziehen. Transportmittel nicht überladen und darauf achten, dass die Sicht frei bleibt. Langsam fahren und rechtzeitig abbremsen.
Geeignete, leichtgängige Transportmittel verwenden, Rollen und Bremsen in Ordnung halten und Transportwege vorab prüfen. Unebene oder blockierte Wege möglichst vermeiden. Bei schweren Lasten gemeinsam arbeiten.
6. Umgang mit Reinigungsmitteln
Reinigungs- und Desinfektionsmittel nur entsprechend Betriebsanweisung und vorgesehener Dosierung benutzen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung ist zu verwenden. Reinigungsmittel dürfen nicht beliebig miteinander gemischt werden.
Sie müssen in geeigneten, sicher verschlossenen Behältern und an vorgesehenen Lagerorten aufbewahrt werden. Reinigungsmittel dürfen insbesondere nicht in Lebensmittel- oder Getränkebehälter umgefüllt werden. Bei Haut- oder Augenkontakt gelten die in der Unterweisung beschriebenen Erste-Hilfe-Maßnahmen.
7. Hautschutz
Häufiges Händewaschen, Desinfizieren, Feuchtarbeit und Kontakt mit Reinigungsmitteln können die Haut belasten. Auch unnötig langes Tragen von Handschuhen kann problematisch sein.
Deshalb: Hautschutzmittel entsprechend Hautschutzplan anwenden, Hände möglichst schonend waschen, sorgfältig abtrocknen und nach der Arbeit Hautpflege benutzen. Schutzhandschuhe werden dort getragen, wo sie erforderlich sind, aber nicht länger als nötig.
8. Sicherer Umgang mit Messern
Auch im Service können Messer beim Vorbereiten, Aufschneiden oder Öffnen von Verpackungen benötigt werden. Es sind scharfe und für die jeweilige Aufgabe geeignete Messer zu verwenden. Messer niemals ungesichert auf Arbeitsflächen liegen lassen.
Messer müssen an vorgesehenen Stellen wie Messerleisten, Haltern oder geeigneten Schubladeneinsätzen aufbewahrt werden. Beim Einzeltransport das Messer körpernah mit der Spitze nach unten tragen und nach vorn schauen; möglichst eine Schutzhülle verwenden. Bei Stress und Hektik besonders konzentriert arbeiten.
9. Haustiere im Gastraum
Haustiere, insbesondere Hunde, können trotz guter Erziehung unvorhersehbar reagieren. Deshalb Tiere nicht ungefragt anfassen, streicheln oder füttern und ausreichend Abstand halten.
Im Restaurant bzw. Gastraum zusätzlich auf Hundeleinen als mögliche Stolperstellen achten und heiße Speisen und Getränke besonders vorsichtig transportieren. Gefährdet ein Tier Gäste oder Mitarbeiter, den Tierhalter freundlich ansprechen.
Bei aggressivem Verhalten gilt: ruhig bleiben, Abstand vergrößern, nicht weglaufen und das Tier nicht provozieren. Führungskraft bzw. Rezeption informieren. Biss- oder Kratzverletzungen müssen gereinigt, erstversorgt, gemeldet und gegebenenfalls ärztlich behandelt werden.
10. Alkohol und Arbeitsfähigkeit
Während der Arbeitszeit darf niemand unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen stehen.
Auffälliges oder kritisches Trinkverhalten von Kollegen soll nicht ignoriert werden. Die Unterweisung nennt als Vorgehen insbesondere ein Vier-Augen-Gespräch, das Ansprechen des Verhaltens und gegebenenfalls die Information der Führungskraft.
11. Erste Hilfe
Bei einem Unfall gilt: Ruhe bewahren, Eigenschutz beachten und Unfallstelle sichern. Erste-Hilfe-Maßnahmen sind sofort einzuleiten. Die Unterweisung behandelt unter anderem Blutungen, Bewusstlosigkeit, Verbrennungen sowie Schock- und Kreislaufprobleme.
Je nach Situation gehören Atmung prüfen, stabile Seitenlage, Druckverband oder Wiederbelebung zu den erforderlichen Maßnahmen. Notruf veranlassen und anschließend für Information und Dokumentation sorgen.
12. Verhalten bei einem Überfall
Oberster Grundsatz:
Der Schutz von Beschäftigten und Gästen hat Vorrang vor dem Schutz von Geld und Sachen.
Während eines Überfalls ruhig bleiben, Täter nicht provozieren und keine gefährliche Gegenwehr leisten. Weisungen bei Waffengewalt befolgen und sich nach Möglichkeit Merkmale eines Täters einprägen.
Nach dem Überfall zuerst Verletzten helfen. Tatbereich möglichst nicht verändern, nichts unnötig berühren, Geschäftsbetrieb einstellen und Zeugen außerhalb des Tatbereichs auf die Polizei warten lassen. Beobachtungen notieren und Vorgesetzte informieren. Keine eigenständigen Auskünfte an die Presse geben.
13. Instandhaltung und technische Störungen
Servicekräfte sollten technische Anlagen nicht eigenmächtig reparieren. Bei Instandhaltungsarbeiten müssen Gefahren vorher erkannt, der Bereich gesichert und Anlagen von möglichen Energiequellen freigeschaltet werden. Sicherheitseinrichtungen dürfen niemals überbrückt werden.
Für den Service bedeutet das praktisch: Bei technischen Störungen nicht improvisieren. Gerät oder Anlage außer Betrieb nehmen, Bereich gegebenenfalls sichern und zuständige bzw. qualifizierte Personen informieren. Nach Reparaturen dürfen Anlagen erst wieder genutzt werden, wenn der ordnungsgemäße Zustand hergestellt und die Schutzvorrichtungen wieder aktiv sind.
Die wichtigsten Merksätze für den Service
- Gastfreundlich, aufmerksam und professionell handeln.
- Beschwerden ernst nehmen; bei Konflikten Führungskraft hinzuziehen.
- Verkehrs-, Lauf- und Fluchtwege immer frei halten.
- Verschüttete Flüssigkeiten und andere Stolperstellen sofort beseitigen.
- Rutschfestes, fest sitzendes Schuhwerk tragen.
- Schwere Lasten nicht unnötig allein bewegen – Hilfsmittel oder zweite Person nutzen.
- Transportwagen möglichst schieben statt ziehen und nicht überladen.
- Reinigungsmittel nur nach Anweisung verwenden und niemals miteinander experimentieren.
- Hautschutz und geeignete Handschuhe nutzen.
- Messer sicher verwenden, ablegen und transportieren.
- Haustiere mit Abstand und Ruhe behandeln.
- Kein Alkohol oder andere Drogen bei der Arbeit.
- Bei technischen Problemen nicht improvisieren.
- Bei Unfall: sichern – helfen – Notruf – melden – dokumentieren.
- Bei Überfall: Menschenleben und Gesundheit vor Geld und Sachwerten.
Spielplatz
Belehrungen 06-2026 für die Abteilung Spielplatz
Infektionsschutz & Hygiene
Wer gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeitet oder in der Küche tätig ist, benötigt vor Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die Folgebelehrung durch den Arbeitgeber erfolgt anschließend alle zwei Jahre.
Besonders wichtig ist die persönliche Hygiene: Hände vor Arbeitsbeginn, vor neuen Arbeitsgängen und nach jedem Toilettenbesuch gründlich waschen, Schmuck und Armbanduhr vor Arbeitsbeginn ablegen, saubere Schutzkleidung tragen, nicht auf Lebensmittel husten oder niesen und kleine Wunden wasserundurchlässig abdecken.
Bei bestimmten Infektionskrankheiten, Durchfallerkrankungen, Hepatitis A oder E sowie möglicherweise infektiösen Wunden kann ein Tätigkeitsverbot im Lebensmittelbereich bestehen. Bei entsprechenden Krankheitszeichen ist ärztlicher Rat einzuholen und der Vorgesetzte unverzüglich zu informieren.
IT Sicherheit & Datenschutz
Der Schutz von Gäste-, Mitarbeiter- und Unternehmensdaten ist Aufgabe aller Mitarbeitenden. Personenbezogene Daten dürfen nur für dienstliche Zwecke und nur im erforderlichen Umfang verarbeitet werden. Daten dürfen nicht an Unbefugte weitergegeben werden. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes ist der Bildschirm zu sperren; vertrauliche Ausdrucke und Unterlagen müssen sicher aufbewahrt bzw. datenschutzgerecht vernichtet werden.
Verwendet sichere und unterschiedliche Passwörter, gebt Passwörter niemals weiter und nutzt – sofern verfügbar – die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Besondere Vorsicht gilt bei unbekannten Absendern, Links und ungewöhnlichen Anhängen. Verdächtige Nachrichten sind an die IT oder Geschäftsleitung zu melden.
Gästedaten wie Reservierungen, Zimmernummern, Zahlungs-, Gesundheits- oder Rechnungsinformationen sind besonders vertraulich. Informationen über Gäste dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
Videoüberwachung
Videoüberwachung kann in bestimmten Bereichen zum Schutz von Mitarbeitenden, Gästen und Unternehmenswerten eingesetzt werden. Sie erfolgt ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage und darf nicht zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle von Mitarbeitenden verwendet werden. Aufzeichnungen dürfen nur von berechtigten Personen eingesehen und nur so lange wie notwendig gespeichert werden.
In besonders geschützten Rückzugsbereichen wie Toiletten, Umkleiden, Duschen oder Pausenräumen sind Kameras grundsätzlich unzulässig.
Brandschutz
🔥 Brandschutz – richtig handeln im Brandfall
Im Brandfall gilt: Ruhe bewahren, Alarm auslösen und gefährdete Personen warnen. Die Feuerwehr kann über den Hausnotruf bzw. die 112 verständigt werden. Beim Notruf sind insbesondere Ort, Ereignis und mögliche Verletzte anzugeben; das Gespräch wird von der Leitstelle beendet.
Macht euch mit den Flucht- und Rettungsplänen, Notausgängen, Feuerlöschern und Sammelplätzen vertraut. Benutzt im Brandfall niemals den Aufzug und unterstützt hilfsbedürftige Personen, soweit ihr euch dabei nicht selbst gefährdet. Löschversuche dürfen ebenfalls nur ohne Eigengefährdung unternommen werden.
🚨 Evakuierung – Vineta Strandhotels
Bei einer Evakuierung übernimmt die Rezeption die Einsatzleitung. Alle anderen Mitarbeitenden sind Evakuierungshelfer und unterstützen dabei, das betroffene Gebäude schnell und sicher zu räumen. Gäste werden aktiv informiert und zu den Fluchtwegen geführt; bei Bedarf werden Zimmer kontrolliert und ältere oder eingeschränkte Gäste unterstützt. Niemand bringt sich dabei selbst in Gefahr.
Der Sammelplatz für Strandhotel Vineta, Residenz Vineta und Chalet Vineta befindet sich an der Promenade, Ecke Spielplatz. Dort wird geprüft, ob Gäste und Mitarbeitende vollständig sind. Das Gebäude darf erst wieder betreten werden, wenn es freigegeben wurde.
🚨 Evakuierung – Inselhof Vineta
Auch im Inselhof Vineta übernimmt die Rezeption im Alarmfall die Einsatzleitung; alle Mitarbeitenden unterstützen als Evakuierungshelfer. Gäste werden informiert, Zimmer kontrolliert, Fluchtwege gezeigt und Personen mit Unterstützungsbedarf begleitet.
Der Sammelplatz befindet sich auf dem Parkplatz vor der Rezeption. Dort wird die Vollständigkeit von Gästen und Mitarbeitenden überprüft. Bei vermissten Personen muss dies sofort an die Rezeption gemeldet werden. Das Gebäude darf erst nach Freigabe wieder betreten werden.
Ausführliche Brandschutzbelehrung
Arbeiten auf dem Spielplatz
1. Sicher und gästeorientiert arbeiten
Ziel ist ein sicherer und störungsfreier Betrieb der technischen Anlagen und Einrichtungen. Beschäftigte achten selbstständig auf den Zustand von Anlagen, Arbeitsmitteln und Beleuchtung. Mängel oder Schäden an Geräten und Fahrzeugen sind unverzüglich der Führungskraft zu melden. Betriebsanweisungen für Fahrgeräte müssen beachtet werden. Unbefugte dürfen technische Bereiche nicht betreten.
Fluchtwege und Notausgänge müssen jederzeit frei bleiben. Für Notfälle – insbesondere Unfälle mit Gästen – müssen die erforderlichen Maßnahmen und Notrufmöglichkeiten bekannt sein.
2. Stolpern, Rutschen und Stürzen verhindern
Auf dem Spielplatz, in Verkaufsbereichen und Werkstätten entstehen durch Laufwege, Nässe, Gegenstände und technische Einrichtungen besondere Stolper- und Rutschgefahren.
Verschmutzte Böden reinigen, nasse Böden trocknen und Gegenstände nicht in Verkehrs- oder Fluchtwegen liegen lassen. Gefahrenstellen sind kenntlich zu machen. Treppen aufmerksam und ohne Hast benutzen, nicht springen, Handlauf verwenden und auf freie Sicht sowie ausreichende Beleuchtung achten.
Geeignet sind fest sitzende Schuhe mit rutschhemmender Sohle und Fersenhalt. Je nach Tätigkeit sollen Zehen- und Fersenbereich geschützt sein; bei Feuchtigkeit sowie heißen oder ätzenden Flüssigkeiten ist geschlossenes Schuhwerk vorgesehen.
3. Heben und Tragen
Im Spielplatzbereich können beispielsweise Batterien, Fahrzeuge, Waren oder andere schwere Gegenstände bewegt werden müssen. Die betriebliche Unterlage fordert ausdrücklich das ordnungsgemäße Heben und Tragen solcher Lasten.
Die Unterweisung „Heben und Tragen“ behandelt dafür Belastungsgrenzen, den Einsatz von Hilfsmitteln, richtiges Heben und Absetzen, das Tragen sowie Ausgleich und Training.
Grundsatz für die Praxis: Belastungsgrenzen beachten, vorhandene Hilfsmittel einsetzen und unnötige körperliche Belastungen vermeiden. Pausen, Ausgleichsübungen und vielseitige Bewegungen gehören ebenfalls zur Prävention.
4. Ziehen und Schieben
Bei Wagen, Fahrzeugen und anderen rollenden Lasten gilt: nicht überladen und immer auf freie Sicht achten. Langsam fahren und rechtzeitig abbremsen. Nach Möglichkeit ist Schieben dem Ziehen vorzuziehen. Bremsen bzw. Wegrollsicherungen benutzen und bei Bedarf zu zweit arbeiten.
Für die jeweilige Last geeignete Hilfsmittel verwenden. Transportwege müssen geeignet und möglichst eben sein; Rollen sollen zum Untergrund passen und leichtgängig sein. Hilfsmittel sind instand zu halten.
5. Instandhaltung und technische Arbeiten
Für den Spielplatz ist dieser Punkt besonders wichtig. Es dürfen nur mängelfreie Arbeitsmittel und Werkzeuge mit gültiger Prüffrist verwendet werden. Reparaturen an Fahrgeräten dürfen nur von eingewiesenen Mitarbeitern vorgenommen werden. Änderungs-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten erfolgen nur an stillgesetzten und gegen Wiedereinschalten gesicherten Arbeitsmitteln. Arbeiten an elektrischen Anlagen sind Elektrofachkräften beziehungsweise entsprechend unterwiesenen Beschäftigten unter deren Anleitung und Aufsicht vorbehalten.
Die ergänzende Instandhaltungsunterweisung gliedert sich deshalb in Planung, Absicherung des Arbeitsbereichs, sichere Durchführung, Abschluss der Arbeiten und Gesundheitsschutz.
Für Mitarbeiter bedeutet das insbesondere: Nicht improvisieren und keine technischen Arbeiten durchführen, für die die erforderliche Einweisung oder Qualifikation fehlt.
6. Leitern sicher benutzen
Im Spielplatzbereich dürfen nur unbeschädigte Leitern verwendet werden. Arbeiten von Leitern aus sollen nur kurzzeitig erfolgen. Die betriebliche Unterweisung verlangt außerdem, dass die Leiter beim Benutzen festgehalten wird und ein Aufstieg nur in Anwesenheit und mit Sicherung durch einen Kollegen erfolgt.
7. Umgang mit Reinigungsmitteln und Gefahrstoffen
Reinigungsmittel nur entsprechend der vorgesehenen Dosierung und Betriebsanweisung verwenden. Je nach Tätigkeit sind geeignete Schutzausrüstungen wie Handschuhe, Augenschutz, Gesichtsschutz, Schuhe oder Schürze erforderlich.
Reinigungsmittel niemals in Lebensmittelgefäße füllen, verschiedene Reinigungsmittel nicht miteinander mischen und Behälter nach Gebrauch sofort verschließen. Säuren und Laugen sind getrennt aufzubewahren.
Bei Hautkontakt sofort mit Wasser nachspülen. Bei Augenkontakt mit Wasser bzw. einer vorgesehenen Augendusche oder Augenspülflasche spülen und entsprechend der Unterweisung ärztliche Hilfe aufsuchen.
8. Hautschutz
Reinigungsarbeiten, häufiger Wasserkontakt, Reinigungsmittel und unnötiges Tragen von Handschuhen können die Haut belasten. Auch übermäßige Handreinigung und -desinfektion werden in der Unterweisung als Hautbelastungen genannt.
Deshalb Hände schonend waschen und sorgfältig abtrocknen, vorgesehenen Hautschutz vor der Arbeit und Hautpflege nach der Arbeit verwenden. Schutzhandschuhe werden tätigkeitsbezogen eingesetzt.
9. Sicherer Umgang mit Messern
Beim Verkauf oder bei der Vorbereitung von Lebensmitteln dürfen Messer nur bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Die Unterweisung behandelt insbesondere Messerschärfe, richtige Greifhaltung, geeignete Arbeitshöhe, sichere Zwischenablage und Reinigung.
Für spezielle Arbeiten sind die vorgesehenen Messer zu verwenden, beispielsweise Folien-, Karton- oder Ringmesser.
Messer müssen außerdem sicher aufbewahrt und transportiert werden; dieser Punkt ist ausdrücklich Bestandteil der Messerunterweisung.
10. Verbrennungs- und Verbrühungsgefahr
Beim Verkauf von Lebensmitteln weist die betriebliche Spielplatz-Unterweisung ausdrücklich auf die Gefahr durch heißen Dampf, beispielsweise am Wurstkocher, hin.
Entsprechend vorsichtig sind heiße Geräte, Behälter, Speisen und Flüssigkeiten zu handhaben. Bei Verbrennungen greifen die vorgesehenen Erste-Hilfe-Maßnahmen.
11. Erste Hilfe und Unfälle mit Gästen
Beschäftigte müssen wissen, was bei einem Unfall zu tun ist. Die Erste-Hilfe-Unterweisung umfasst wichtige Vorabinformationen, erste Maßnahmen, Sofortmaßnahmen, Notruf und die anschließende Organisation.
Grundsätzlich gilt: Unfallstelle sichern, Ruhe bewahren und Eigenschutz beachten. Die Unterlage nennt unter anderem Maßnahmen bei Verbrennungen, Blutungen und Bewusstlosigkeit. Bei vorhandener Atmung ist die stabile Seitenlage vorgesehen; außerdem werden Notruf und weitere Versorgung behandelt.
Nach dem Ereignis gehören Information und Dokumentation sowie gegebenenfalls Arztbesuch und Kontrolle des Verbandkastens zur nachgehenden Organisation.
12. Umgang mit Haustieren
Auch auf Wegen und Außenflächen des Hotelgeländes können Mitarbeiter Haustieren begegnen. Ausreichend Abstand halten, Hunde nicht erschrecken oder anlocken und nicht zwischen Hund und Halter treten. Bei freilaufenden Hunden ruhig bleiben und bei Unsicherheit den Halter ansprechen.
Tiere grundsätzlich nicht ungefragt anfassen, streicheln oder füttern. Hektische Bewegungen vermeiden und niemals versuchen, einen Hund festzuhalten.
Bei aggressivem Verhalten ruhig bleiben, Abstand vergrößern, nicht weglaufen und das Tier nicht provozieren. Vorgesetzte bzw. Rezeption informieren. Nach Biss- oder Kratzverletzungen Wunde reinigen, Erste Hilfe leisten, Vorgesetzte informieren, ärztliche Behandlung veranlassen und den Unfall dokumentieren.
13. Alkohol und Arbeitsfähigkeit
Alkohol erhöht die Unfallgefahr. Die Unterweisung hebt insbesondere Risiken im Straßenverkehr, beim innerbetrieblichen Transport und bei gefährlichen Arbeiten sowie das Thema Restalkohol hervor.
Kritisches Verhalten kann sich unter anderem durch Gewohnheit, Kontrollverlust, heimliches Trinken oder Fehltage zeigen.
Gerade bei Fahrgeräten, technischen Arbeiten, Leitern, Transportaufgaben und dem Umgang mit Arbeitsmitteln ist uneingeschränkte Aufmerksamkeit und Arbeitsfähigkeit erforderlich.
14. Verhalten bei einem Überfall
Der wichtigste Grundsatz lautet: Der Schutz von Beschäftigten und Gästen hat Vorrang vor dem Schutz von Geld und Sachen.
Während eines Überfalls ruhig bleiben, keine gefährliche Gegenwehr leisten und Täter nicht provozieren. Bei Bedrohung mit einer Waffe den Weisungen folgen – Leben und Gesundheit haben Vorrang. Beobachtungen für eine spätere Täterbeschreibung möglichst bewusst wahrnehmen.
Nach einem Überfall zuerst Verletzten helfen. Möglichst nichts am Tatort berühren, Geschäftsbetrieb einstellen, Zeugen außerhalb des Tatbereichs auf die Polizei warten lassen, Beobachtungen notieren und die Führungskraft informieren. Keine eigenständigen Auskünfte an die Presse geben.
Die wichtigsten Merksätze für den Spielplatz
- Gäste schützen und auf einen sicheren Zustand des Spielplatzes achten.
- Schäden und technische Mängel sofort melden.
- Fahrgeräte und technische Anlagen nur entsprechend Einweisung und Betriebsanweisung bedienen.
- Unbefugte von technischen Bereichen fernhalten.
- Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege immer frei halten.
- Nässe und Stolperstellen sofort beseitigen bzw. sichern.
- Festes, rutschhemmendes Schuhwerk tragen.
- Schwere Lasten mit Hilfsmitteln oder gemeinsam bewegen.
- Schieben ist nach Möglichkeit besser als Ziehen.
- Defekte Geräte oder Werkzeuge nicht benutzen.
- Wartung und Reparatur nur durch dafür qualifizierte bzw. eingewiesene Personen.
- Anlagen vor Wartungsarbeiten stillsetzen und gegen Wiedereinschalten sichern.
- Leitern nur unbeschädigt und entsprechend der betrieblichen Vorgaben benutzen.
- Reinigungsmittel nicht mischen oder in Lebensmittelbehälter umfüllen.
- Bei heißen Geräten und heißem Dampf besonders vorsichtig arbeiten.
- Haustieren ruhig und mit ausreichendem Abstand begegnen.
- Bei Unfall: sichern – helfen – Notruf – informieren – dokumentieren.
- Bei Überfall: Menschenleben und Gesundheit gehen vor Geld und Sachwerten.
Housepeeking
Belehrungen 06-2026 für die Abteilung Housekeeping
Infektionsschutz & Hygiene
Wer gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeitet oder in der Küche tätig ist, benötigt vor Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die Folgebelehrung durch den Arbeitgeber erfolgt anschließend alle zwei Jahre.
Besonders wichtig ist die persönliche Hygiene: Hände vor Arbeitsbeginn, vor neuen Arbeitsgängen und nach jedem Toilettenbesuch gründlich waschen, Schmuck und Armbanduhr vor Arbeitsbeginn ablegen, saubere Schutzkleidung tragen, nicht auf Lebensmittel husten oder niesen und kleine Wunden wasserundurchlässig abdecken.
Bei bestimmten Infektionskrankheiten, Durchfallerkrankungen, Hepatitis A oder E sowie möglicherweise infektiösen Wunden kann ein Tätigkeitsverbot im Lebensmittelbereich bestehen. Bei entsprechenden Krankheitszeichen ist ärztlicher Rat einzuholen und der Vorgesetzte unverzüglich zu informieren.
IT Sicherheit & Datenschutz
Der Schutz von Gäste-, Mitarbeiter- und Unternehmensdaten ist Aufgabe aller Mitarbeitenden. Personenbezogene Daten dürfen nur für dienstliche Zwecke und nur im erforderlichen Umfang verarbeitet werden. Daten dürfen nicht an Unbefugte weitergegeben werden. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes ist der Bildschirm zu sperren; vertrauliche Ausdrucke und Unterlagen müssen sicher aufbewahrt bzw. datenschutzgerecht vernichtet werden.
Verwendet sichere und unterschiedliche Passwörter, gebt Passwörter niemals weiter und nutzt – sofern verfügbar – die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Besondere Vorsicht gilt bei unbekannten Absendern, Links und ungewöhnlichen Anhängen. Verdächtige Nachrichten sind an die IT oder Geschäftsleitung zu melden.
Gästedaten wie Reservierungen, Zimmernummern, Zahlungs-, Gesundheits- oder Rechnungsinformationen sind besonders vertraulich. Informationen über Gäste dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
Videoüberwachung
Videoüberwachung kann in bestimmten Bereichen zum Schutz von Mitarbeitenden, Gästen und Unternehmenswerten eingesetzt werden. Sie erfolgt ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage und darf nicht zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle von Mitarbeitenden verwendet werden. Aufzeichnungen dürfen nur von berechtigten Personen eingesehen und nur so lange wie notwendig gespeichert werden.
In besonders geschützten Rückzugsbereichen wie Toiletten, Umkleiden, Duschen oder Pausenräumen sind Kameras grundsätzlich unzulässig.
Brandschutz
🔥 Brandschutz – richtig handeln im Brandfall
Im Brandfall gilt: Ruhe bewahren, Alarm auslösen und gefährdete Personen warnen. Die Feuerwehr kann über den Hausnotruf bzw. die 112 verständigt werden. Beim Notruf sind insbesondere Ort, Ereignis und mögliche Verletzte anzugeben; das Gespräch wird von der Leitstelle beendet.
Macht euch mit den Flucht- und Rettungsplänen, Notausgängen, Feuerlöschern und Sammelplätzen vertraut. Benutzt im Brandfall niemals den Aufzug und unterstützt hilfsbedürftige Personen, soweit ihr euch dabei nicht selbst gefährdet. Löschversuche dürfen ebenfalls nur ohne Eigengefährdung unternommen werden.
🚨 Evakuierung – Vineta Strandhotels
Bei einer Evakuierung übernimmt die Rezeption die Einsatzleitung. Alle anderen Mitarbeitenden sind Evakuierungshelfer und unterstützen dabei, das betroffene Gebäude schnell und sicher zu räumen. Gäste werden aktiv informiert und zu den Fluchtwegen geführt; bei Bedarf werden Zimmer kontrolliert und ältere oder eingeschränkte Gäste unterstützt. Niemand bringt sich dabei selbst in Gefahr.
Der Sammelplatz für Strandhotel Vineta, Residenz Vineta und Chalet Vineta befindet sich an der Promenade, Ecke Spielplatz. Dort wird geprüft, ob Gäste und Mitarbeitende vollständig sind. Das Gebäude darf erst wieder betreten werden, wenn es freigegeben wurde.
🚨 Evakuierung – Inselhof Vineta
Auch im Inselhof Vineta übernimmt die Rezeption im Alarmfall die Einsatzleitung; alle Mitarbeitenden unterstützen als Evakuierungshelfer. Gäste werden informiert, Zimmer kontrolliert, Fluchtwege gezeigt und Personen mit Unterstützungsbedarf begleitet.
Der Sammelplatz befindet sich auf dem Parkplatz vor der Rezeption. Dort wird die Vollständigkeit von Gästen und Mitarbeitenden überprüft. Bei vermissten Personen muss dies sofort an die Rezeption gemeldet werden. Das Gebäude darf erst nach Freigabe wieder betreten werden.
Ausführliche Brandschutzbelehrung
Arbeiten im Housekeeping
1. Gästeorientierung und Auftreten
Auch im Housekeeping prägt jeder Mitarbeiter das Bild des Hauses. Deshalb gelten ein gepflegtes Erscheinungsbild, Höflichkeit, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft als selbstverständlich. Vor dem Betreten eines Gästezimmers wird immer angeklopft. Probleme werden dem Gast angemessen mitgeteilt; Beschwerden und Reklamationen werden ernst genommen und nicht ignoriert.
Arbeitsanweisungen und betriebliche Regeln sind einzuhalten. Probleme, Störungen oder Verbesserungsmöglichkeiten werden mit der Führungskraft besprochen. Arbeitsmittel werden vor der Benutzung kontrolliert; mangelhafte oder nicht funktionsfähige Arbeitsmittel dürfen nicht weiterverwendet werden.
2. Zimmerreinigung und Kontrolle
Nach jeder Zimmerreinigung ist zu prüfen, ob die vorgesehene Ausstattung des Zimmers und Badezimmers vollständig vorhanden ist und Geräte, Beleuchtung und sonstige Einrichtungen funktionieren. Beschädigungen oder notwendige Reparaturen sind unverzüglich zu melden.
Sanitäreinrichtungen sind sauber zu halten. Schwarzschimmel oder andere auffällige Verunreinigungen müssen beseitigt beziehungsweise der Führungskraft gemeldet werden.
3. Reinigungs- und Desinfektionsmittel
Reinigungsmittel dürfen nur nach Betriebsanweisung und Dosieranleitung verwendet werden. Geeignete Schutzausrüstung kann je nach Mittel Handschuhe, Schutzbrille, Gesichtsschutz, Schuhe oder Schürze umfassen.
Besonders wichtig:
- Reinigungsmittel niemals in Lebensmittel- oder Getränkebehälter umfüllen.
- Verschiedene Reinigungsmittel nicht miteinander mischen.
- Behälter nach Gebrauch sofort schließen und nur geschlossen transportieren.
- Säuren und Laugen getrennt aufbewahren.
- Vorgesehene Mess- und Dosierhilfen verwenden.
Bei Körperkontakt vollgesaugte Kleidung entfernen und entsprechend der Unterweisung abspülen bzw. duschen. Bei Hautkontakt sofort mit Wasser nachspülen. Bei Augenkontakt gründlich mit Wasser bzw. Augenspüleinrichtung spülen und ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
4. Hautschutz
Housekeeping bedeutet häufige Feuchtarbeit, Händewaschen und Kontakt mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln. Auch unnötig langes Tragen von Handschuhen kann die Haut belasten. Mögliche Folgen sind trockene oder raue Haut, Rötung, Schuppung, Juckreiz oder Entzündungen.
Deshalb vorgesehenen Hautschutz vor bzw. während der Arbeit verwenden, Hände schonend mit handwarmem Wasser reinigen und sorgfältig abtrocknen. Nach der Arbeit Hautpflege benutzen. Schutzhandschuhe gezielt und nur so lange wie nötig tragen; feuchte Unterziehhandschuhe wechseln.
5. Stolpern, Rutschen und Stürzen
Nasse oder verschmutzte Böden sind im Housekeeping eine typische Gefahrenquelle. Verschmutzungen sofort reinigen, nasse Böden trocknen und Arbeits-, Verkehrs- und Fluchtwege frei halten. Gegenstände und Reinigungsmaterial dürfen nicht unnötig in Laufwegen liegen.
Treppen aufmerksam und ohne Hast benutzen, nicht springen und möglichst den Handlauf verwenden. Auf ausreichende Beleuchtung und freie Sicht achten.
Schuhe sollen fest sitzen und eine rutschhemmende Sohle sowie Fersenhalt besitzen. Für Tätigkeiten mit Feuchtigkeit oder ätzenden Flüssigkeiten ist geschlossenes Schuhwerk besonders wichtig.
6. Wäschewagen und andere Transporthilfen
Im Housekeeping sollen Transporthilfsmittel, insbesondere Wäschewagen mit leichtgängigen Rollen, genutzt werden, um schweres Heben und Tragen zu vermeiden.
Wagen nicht überladen und so beladen, dass die Sicht erhalten bleibt. Langsam fahren und rechtzeitig abbremsen. Nach Möglichkeit ist Schieben besser als Ziehen. Bremsen bzw. Wegrollsicherungen benutzen und bei schweren Lasten gegebenenfalls zu zweit arbeiten.
Rollen und Transporthilfen müssen zum Untergrund passen und funktionsfähig gehalten werden. Unebene oder zugestellte Transportwege möglichst vermeiden.
7. Richtig heben und tragen
Vor dem Anheben prüfen, ob eine Last wirklich allein getragen werden kann, ob eine Transporthilfe verfügbar ist oder eine zweite Person helfen sollte. Sperrige Lasten oder Gegenstände, die die Sicht verdecken, sollen nicht allein getragen werden. Transportwege vorher freiräumen.
Beim Heben nah an die Last herantreten, in die Knie gehen, Rücken möglichst gerade halten und die Last körpernah anheben. Nicht ruckartig heben und den Oberkörper unter Last nicht verdrehen.
Beim Tragen die Last möglichst körpernah halten, Gewicht gleichmäßig verteilen und auf freie Sicht achten. Beim Absetzen auf Quetschgefahr für die Hände achten.
8. Leitern und Tritte
Für höher gelegene Arbeiten ausschließlich geeignete Leitern oder Tritte benutzen – keine Stühle, Tische oder improvisierten Aufstiegshilfen. Leitern möglichst nur für leichte und kurzzeitige Tätigkeiten einsetzen.
Bei Stehleitern Spreizsicherung vollständig spannen, nicht übersteigen und die nicht freigegebenen oberen Sprossen nicht betreten. Auf festen, sauberen Untergrund und stabiles Schuhwerk achten. Nicht seitlich hinauslehnen und die zulässige Höchstlast beachten.
Vor jeder Nutzung Sichtprüfung durchführen. Defekte Leitern aussortieren und Mängel melden. Längere Leitern möglichst zu zweit transportieren.
9. Arbeiten mit Absturzgefahr
Arbeiten mit tatsächlicher Absturzgefahr sind nicht als normale Housekeeping-Tätigkeit anzusehen und dürfen nur entsprechend der betrieblichen Organisation, Einweisung und vorhandenen Schutzausrüstung erfolgen.
Zuerst ist zu prüfen, ob die Höhenarbeit ganz vermieden oder durch sichere Alternativen wie Gerüst, Hubarbeitsbühne, Verlängerungen oder andere Arbeitsverfahren ersetzt werden kann.
Ist persönliche Absturzsicherung erforderlich, müssen Ausrüstung und Gefährdungen vorab geprüft werden. Dazu gehören unter anderem geeigneter Auffanggurt, Verbindungsmittel, sicherer Anschlagpunkt, Partnercheck und gesicherte Werkzeuge. Alte, verschlissene oder bereits sturzbelastete Ausrüstung darf nicht weiterverwendet werden.
Für Arbeiten mit Absturzsicherung muss außerdem ein Rettungsplan bestehen. Nach einem Absturz ist wegen der Gefahr eines Hängetraumas schnelle Rettung erforderlich; die Rettungsausrüstung soll am Einsatzort bereitstehen.
10. Haustiere in Gästezimmern
Dieser Punkt ist für Housekeeping besonders relevant, da dort häufig der unmittelbarste Kontakt mit Haustieren besteht.
Vor Betreten eines Zimmers prüfen, ob ein Haustier gemeldet ist. Anklopfen und auf Reaktion warten. Ein Zimmer nur betreten, wenn kein frei laufendes Tier eine Gefahr darstellt. Ist ein Hund allein im Zimmer und verhält sich auffällig, wird das Zimmer zunächst nicht gereinigt; Rücksprache mit Gast oder Rezeption halten.
Hunde niemals ungefragt anfassen, streicheln, füttern oder festhalten. Abstand halten und hektische Bewegungen vermeiden.
Für Housekeeping gilt zusätzlich: Reinigungswagen nicht unbeaufsichtigt lassen, Reinigungsmittel für Tiere unerreichbar halten, Türen während der Zimmerreinigung möglichst geschlossen halten und Tiere niemals eigenständig aus dem Zimmer führen.
Bei aggressivem Verhalten ruhig bleiben, Abstand vergrößern, nicht weglaufen und Rezeption bzw. Vorgesetzte informieren. Nach Biss- oder Kratzverletzungen Wunde reinigen, Erste Hilfe leisten, Führungskraft informieren, gegebenenfalls ärztliche Behandlung veranlassen und den Unfall dokumentieren.
Tierkot, Erbrochenes und ähnliche Verschmutzungen mit geeigneten Reinigungsmitteln und Einmalhandschuhen beseitigen. Anschließend Arbeitsgeräte reinigen und bei starker Verschmutzung Arbeitskleidung wechseln.
11. Erste Hilfe
Alle Mitarbeiter sollen wissen, wie Erste Hilfe organisiert wird und wo sich die notwendigen Einrichtungen befinden. Die Unterweisung behandelt insbesondere erste Maßnahmen, Sofortmaßnahmen, Notruf und anschließende Organisation.
Bei einem Unfall: Ruhe bewahren, Unfallstelle sichern und Eigenschutz beachten. Die Unterweisung nennt unter anderem Maßnahmen bei Verbrennungen, Blutungen, Bewusstlosigkeit sowie Schock- und Kreislaufproblemen.
Je nach Situation sind stabile Seitenlage, Druckverband oder Wiederbelebung erforderlich. Erste Maßnahmen sind unverzüglich einzuleiten.
12. Alkohol und Arbeitsfähigkeit
Während der Arbeitszeit darf niemand unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen stehen.
Alkohol erhöht insbesondere bei Transportarbeiten und anderen gefährlichen Tätigkeiten das Unfallrisiko; auch Restalkohol wird in der Unterweisung ausdrücklich als Risiko behandelt.
Bei auffälligem Trinkverhalten von Kollegen soll nicht weggesehen werden. Vorgesehen sind insbesondere Vier-Augen-Gespräch, Verhalten ansprechen und gegebenenfalls Information der Führungskraft.
Die wichtigsten Merksätze für das Housekeeping
- Anklopfen – freundlich auftreten – Privatsphäre des Gastes respektieren.
- Schäden, Defekte, Schimmel und besondere Vorkommnisse sofort melden.
- Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege immer frei halten.
- Nasse Böden sofort trocknen bzw. sichern.
- Reinigungsmittel nur nach Dosierung und Betriebsanweisung einsetzen.
- Reinigungsmittel niemals mischen oder in Lebensmittelbehälter umfüllen.
- Handschuhe und Hautschutz gezielt benutzen.
- Wäschewagen und andere Transporthilfen einsetzen statt unnötig schwer zu tragen.
- Lasten körpernah und ohne ruckartige oder verdrehte Bewegungen heben.
- Leitern und Tritte nur bestimmungsgemäß und nach Sichtprüfung benutzen.
- Arbeiten mit Absturzgefahr nur mit entsprechender Sicherung und Einweisung durchführen.
- Bei Haustieren: erst prüfen, dann Zimmer betreten – Tiere niemals ungefragt anfassen.
- Reinigungswagen und Reinigungsmittel von Haustieren fernhalten.
- Kein Alkohol oder andere Drogen bei der Arbeit.
- Bei Unfall: sichern – Eigenschutz – helfen – Notruf – informieren – dokumentieren.
Haustechnik
Belehrungen 06-2026 für die Abteilung Haustechnik
Infektionsschutz & Hygiene
Wer gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeitet oder in der Küche tätig ist, benötigt vor Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die Folgebelehrung durch den Arbeitgeber erfolgt anschließend alle zwei Jahre.
Besonders wichtig ist die persönliche Hygiene: Hände vor Arbeitsbeginn, vor neuen Arbeitsgängen und nach jedem Toilettenbesuch gründlich waschen, Schmuck und Armbanduhr vor Arbeitsbeginn ablegen, saubere Schutzkleidung tragen, nicht auf Lebensmittel husten oder niesen und kleine Wunden wasserundurchlässig abdecken.
Bei bestimmten Infektionskrankheiten, Durchfallerkrankungen, Hepatitis A oder E sowie möglicherweise infektiösen Wunden kann ein Tätigkeitsverbot im Lebensmittelbereich bestehen. Bei entsprechenden Krankheitszeichen ist ärztlicher Rat einzuholen und der Vorgesetzte unverzüglich zu informieren.
IT Sicherheit & Datenschutz
Der Schutz von Gäste-, Mitarbeiter- und Unternehmensdaten ist Aufgabe aller Mitarbeitenden. Personenbezogene Daten dürfen nur für dienstliche Zwecke und nur im erforderlichen Umfang verarbeitet werden. Daten dürfen nicht an Unbefugte weitergegeben werden. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes ist der Bildschirm zu sperren; vertrauliche Ausdrucke und Unterlagen müssen sicher aufbewahrt bzw. datenschutzgerecht vernichtet werden.
Verwendet sichere und unterschiedliche Passwörter, gebt Passwörter niemals weiter und nutzt – sofern verfügbar – die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Besondere Vorsicht gilt bei unbekannten Absendern, Links und ungewöhnlichen Anhängen. Verdächtige Nachrichten sind an die IT oder Geschäftsleitung zu melden.
Gästedaten wie Reservierungen, Zimmernummern, Zahlungs-, Gesundheits- oder Rechnungsinformationen sind besonders vertraulich. Informationen über Gäste dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
Videoüberwachung
Videoüberwachung kann in bestimmten Bereichen zum Schutz von Mitarbeitenden, Gästen und Unternehmenswerten eingesetzt werden. Sie erfolgt ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage und darf nicht zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle von Mitarbeitenden verwendet werden. Aufzeichnungen dürfen nur von berechtigten Personen eingesehen und nur so lange wie notwendig gespeichert werden.
In besonders geschützten Rückzugsbereichen wie Toiletten, Umkleiden, Duschen oder Pausenräumen sind Kameras grundsätzlich unzulässig.
Brandschutz
🔥 Brandschutz – richtig handeln im Brandfall
Im Brandfall gilt: Ruhe bewahren, Alarm auslösen und gefährdete Personen warnen. Die Feuerwehr kann über den Hausnotruf bzw. die 112 verständigt werden. Beim Notruf sind insbesondere Ort, Ereignis und mögliche Verletzte anzugeben; das Gespräch wird von der Leitstelle beendet.
Macht euch mit den Flucht- und Rettungsplänen, Notausgängen, Feuerlöschern und Sammelplätzen vertraut. Benutzt im Brandfall niemals den Aufzug und unterstützt hilfsbedürftige Personen, soweit ihr euch dabei nicht selbst gefährdet. Löschversuche dürfen ebenfalls nur ohne Eigengefährdung unternommen werden.
🚨 Evakuierung – Vineta Strandhotels
Bei einer Evakuierung übernimmt die Rezeption die Einsatzleitung. Alle anderen Mitarbeitenden sind Evakuierungshelfer und unterstützen dabei, das betroffene Gebäude schnell und sicher zu räumen. Gäste werden aktiv informiert und zu den Fluchtwegen geführt; bei Bedarf werden Zimmer kontrolliert und ältere oder eingeschränkte Gäste unterstützt. Niemand bringt sich dabei selbst in Gefahr.
Der Sammelplatz für Strandhotel Vineta, Residenz Vineta und Chalet Vineta befindet sich an der Promenade, Ecke Spielplatz. Dort wird geprüft, ob Gäste und Mitarbeitende vollständig sind. Das Gebäude darf erst wieder betreten werden, wenn es freigegeben wurde.
🚨 Evakuierung – Inselhof Vineta
Auch im Inselhof Vineta übernimmt die Rezeption im Alarmfall die Einsatzleitung; alle Mitarbeitenden unterstützen als Evakuierungshelfer. Gäste werden informiert, Zimmer kontrolliert, Fluchtwege gezeigt und Personen mit Unterstützungsbedarf begleitet.
Der Sammelplatz befindet sich auf dem Parkplatz vor der Rezeption. Dort wird die Vollständigkeit von Gästen und Mitarbeitenden überprüft. Bei vermissten Personen muss dies sofort an die Rezeption gemeldet werden. Das Gebäude darf erst nach Freigabe wieder betreten werden.
Ausführliche Brandschutzbelehrung
Arbeiten im Housekeeping
1. Grundregeln für die Haustechnik
Ziel der Haustechnik ist, technische Anlagen und Einrichtungen im Haus sicher und störungsfrei zu betreiben. Beschäftigte achten eigenständig auf den Zustand von Anlagen, Arbeitsmitteln und Beleuchtung. Die bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung ist zu benutzen; Schäden an der PSA sind sofort zu melden. Betriebsanweisungen für Maschinen und Gefahrstoffe müssen eingehalten werden.
Unbefugte dürfen technische Bereiche nicht betreten. Fluchtwege und Notausgänge bleiben frei. Technische Notfälle und besondere Gefahren, beispielsweise der Austritt größerer Mengen gesundheitsgefährlicher Kältemittel, müssen bekannt sein und nach den betrieblichen Vorgaben behandelt werden.
2. Arbeitsmittel, Maschinen und Schutzeinrichtungen
Nur mängelfreie Arbeitsmittel und Werkzeuge mit gültiger Prüffrist verwenden. Schutzeinrichtungen müssen vorhanden und funktionsfähig bleiben. Mängel nicht improvisiert umgehen, sondern melden und beseitigen lassen.
Probleme und Störungen werden mit Führungskraft bzw. Verantwortlichen abgestimmt. Defekte oder nicht funktionsfähige Arbeitsmittel dürfen nicht weiterbenutzt werden.
3. Instandhaltung und Reparaturen
Instandhaltungsarbeiten müssen geplant werden. Vor Beginn sind mögliche Gefahren, erforderliche Qualifikation, gegebenenfalls notwendige Erlaubnisscheine und die Information anderer Beteiligter zu klären.
Vor Arbeiten Maschinen und Anlagen von allen relevanten Energiequellen freischalten, Freischaltung überprüfen und Gefahrenbereich absperren bzw. kennzeichnen. Sicherheitseinrichtungen dürfen niemals überbrückt werden. Nicht improvisieren; bei Unsicherheit oder Zeitdruck Arbeiten gegebenenfalls unterbrechen.
Nach Abschluss alle Schutzeinrichtungen wieder in Betrieb nehmen, Arbeitsbereich aufräumen, ordnungsgemäßen Zustand prüfen und die Anlage erst dann wieder freigeben.
Elektrische Montage-, Änderungs- und Instandhaltungsarbeiten dürfen laut betrieblicher Unterweisung nur durch eine Elektrofachkraft oder durch entsprechend unterwiesene Beschäftigte unter deren Anleitung und Aufsicht erfolgen.
4. Leitern und Tritte
Leitern möglichst nur für leichte und kurzzeitige Arbeiten einsetzen. Für umfangreichere Arbeiten sind geeignetere Arbeitsmittel, beispielsweise Fahrgerüste, vorzuziehen.
Vor jeder Benutzung Leiter auf sichtbare Mängel prüfen. Defekte Leitern aussortieren und melden. Auf sicheren, sauberen Stand achten, nicht seitlich hinauslehnen und festes Schuhwerk tragen.
Bei Stehleitern Spreizsicherung vollständig spannen und nicht übertreten. Bei Anlegeleitern beträgt der in der Unterweisung angegebene Anlegewinkel 65–75°; beim Zugang zu höher gelegenen Arbeitsplätzen soll die Leiter einen Meter über die Austrittsstelle hinausragen. Die letzten drei Sprossen dürfen dort nicht betreten werden.
Längere Leitern möglichst zu zweit tragen.
5. Arbeiten mit Absturzgefahr
Vor jeder Höhenarbeit zuerst prüfen, ob die Tätigkeit ohne Absturzgefahr ausgeführt werden kann, beispielsweise mit Fahrgerüst, Hubarbeitsbühne, Verlängerungen oder anderen sicheren Zugängen.
Ist persönliche Absturzsicherung erforderlich, sind mögliche Gefährdungen im Voraus zu prüfen. Auffanggurt passend anlegen, geeignete Anschlagpunkte wählen, Werkzeuge sichern und einen Partnercheck durchführen. Alte oder bereits sturzbelastete Ausrüstung darf nicht weiterverwendet werden.
Sturzraum, Pendelsturz, scharfe Kanten und mögliche Aufprallstellen müssen berücksichtigt werden. Für solche Arbeiten muss ein Rettungsplan vorhanden sein. Nach einem Absturz ist wegen der Gefahr eines Hängetraumas sofort eine Rettung einzuleiten; Notfallausrüstung muss am Einsatzort verfügbar sein.
6. Stationäre Bandsäge
An der Bandsäge müssen die vorgesehenen Schutzeinrichtungen verwendet werden, beispielsweise Schutzleiste, Schiebetisch bzw. Andrückvorrichtung. Die Schutzleiste ist an die Höhe des Schneidgutes anzupassen. Das Sägeband und seine Führung müssen unbeschädigt und richtig gespannt sein.
Zum Reinigen oder Rüsten die Maschine vom Strom trennen. Beim Umgang mit dem Sägeband Schutzhandschuhe tragen; zum Reinigen soll das Sägeband ausgebaut und anschließend sicher transportiert werden.
Konzentriert arbeiten, Ablenkungen vermeiden, für ausreichende Beleuchtung sorgen und möglichst nicht im Verkehrsweg stehen. Bei Bedarf Schutzbrille und Gehörschutz tragen.
7. Verwendung von Flüssiggas
Flüssiggasanlagen dürfen nur von unterwiesenen Personen bedient werden. Vor dem Einsatz sind Sichtkontrolle und vorhandene Prüfaufzeichnungen zu beachten. Mängel müssen gemeldet werden – nicht improvisieren. Bestimmte Bauteile dürfen nur durch entsprechend befähigte Personen gewechselt werden.
Beim Flaschenwechsel Ventil dicht schließen und Flaschenventil schützen. Anschlüsse korrekt herstellen und anschließend eine Dichtheitskontrolle mit Lecksuchspray durchführen. Bei längeren Schlauchleitungen ist die vorgesehene Schlauchbruchsicherung zu beachten.
Gasflaschen müssen sachgerecht gelagert und beim Transport gesichert und belüftet werden. Nur mit Ventilschutz transportieren. Undichte Flaschen sind entsprechend der Unterweisung zügig ins Freie zu verbringen.
8. Gefahrstoffe und Reinigungsmittel
Behälter, Gebinde, Flaschen und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Gefahrstoffe niemals in Behältern aufbewahren, die mit Lebensmitteln verwechselt werden könnten. Nicht benötigte größere Gebinde sind aus dem Arbeitsbereich zu entfernen.
Reinigungsmittel nur nach Betriebs- und Dosieranweisung einsetzen. Je nach Produkt geeignete PSA wie Handschuhe, Schutzbrille, Gesichtsschutz, Schuhe oder Schürze tragen. Reinigungsmittel nicht miteinander mischen, nur geschlossen transportieren und Behälter nach Gebrauch schließen.
Bei Hautkontakt sofort mit Wasser spülen. Bei Augenkontakt mit Wasser bzw. vorhandener Augenspüleinrichtung ausspülen und entsprechend der Unterweisung ärztliche Hilfe aufsuchen.
9. Hautschutz und persönliche Schutzausrüstung
Feuchtarbeit, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, häufiges Händewaschen sowie langes Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe belasten die Haut.
Hände schonend reinigen und sorgfältig abtrocknen, vorgesehenen Hautschutz verwenden und nach Arbeitsende Hautpflege auftragen. Schutzhandschuhe gezielt und nur so lange wie erforderlich tragen.
Bei technischen Tätigkeiten nennt die Instandhaltungsunterweisung unter anderem Mechanikerhandschuhe, Schutzbrille und Gehörschutz; Mechanikerhandschuhe dürfen ausdrücklich nicht an rotierenden Teilen verwendet werden.
10. Stolpern, Rutschen und Stürzen
Verschmutzte Böden reinigen, nasse Böden trocknen und Verkehrs- sowie Fluchtwege freihalten. Werkzeuge, Kabel, Material und andere Gegenstände nicht in Laufwegen liegen lassen.
Treppen ohne Hast benutzen, nicht springen, Handlauf verwenden, Beleuchtung einschalten und auf freie Sicht achten. Schuhe sollen fest sitzen und eine rutschhemmende Sohle sowie Fersenhalt besitzen.
11. Heben, Tragen, Ziehen und Schieben
Schwere Lasten nach Möglichkeit aufteilen, Hilfsmittel verwenden oder zu zweit bewegen. Lasten körpernah tragen und darauf achten, dass die Sicht nicht beeinträchtigt wird. Rollender Transport ist vorzuziehen.
Beim Heben nicht ruckartig arbeiten und unter Last den Oberkörper nicht verdrehen. Beim Ziehen und Schieben möglichst beide Hände benutzen und ruckartige Bewegungen vermeiden.
Transportmittel nicht überladen. Bei rollenden Lasten gilt nach der Unterweisung grundsätzlich: Besser schieben als ziehen, langsam fahren, Bremsen bzw. Wegrollsicherung verwenden und bei Bedarf gemeinsam anpacken.
12. Betriebsfahrten
Vor Fahrtantritt Fahrzeug auf offensichtliche Mängel prüfen, Sitz und Spiegel einstellen, anschnallen, Ladung sichern und notwendige Sicherheitsausrüstung kontrollieren.
Während der Fahrt keine Ablenkung durch Telefonieren oder Textnachrichten. Geschwindigkeit und Fahrweise den Verkehrs- und Witterungsverhältnissen anpassen, ausreichend Abstand halten und auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen.
Bei Müdigkeit Pausen einlegen. Unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder beeinträchtigenden Mitteln nicht fahren. Bei einer Panne nur in einem sicheren Bereich halten, Warnweste tragen und Warndreieck aufstellen.
13. Laden und Ladungssicherung
Beim Beladen zulässiges Gesamtgewicht und Achslasten beachten. Die Last muss richtig verteilt und gesichert werden. Vor Benutzung Sicherungsmittel wie Zurrgurte, Netze oder Ankerstangen auf Schäden prüfen.
Vor Fahrtbeginn und bei Pausen Kontrollblick in den Laderaum werfen und Ladetüren prüfen. Beim Öffnen mit möglichem Ladungsdruck rechnen. Beim Rückwärtsfahren und Rangieren auf andere Verkehrsteilnehmer achten und sich bei Bedarf einweisen lassen. Beim Auf- und Absteigen vorhandene Tritte und Halterungen benutzen – nicht von der Ladefläche springen.
14. Aufzüge und Personenbefreiung
Aufzüge dürfen laut Haustechnik-Unterweisung nur durch eine zuverlässige, beauftragte und entsprechend befähigte Person bedient bzw. betrieben werden.
Für die vorhandenen Aufzüge gibt es eine konkrete betriebliche Anleitung zur Personenbefreiung. Die Befreiung sollte daher ausschließlich durch entsprechend eingewiesene Personen nach dieser Anleitung durchgeführt werden.
Nach einer Befreiung müssen die Gäste von der offenen Fahrstuhltür bzw. vom Schacht weggeführt werden. Die Tür ist anschließend sofort zu schließen – die Unterlage weist ausdrücklich auf Absturzgefahr hin.
15. Erste Hilfe und Notfälle
Bei Unfällen gilt: Ruhe bewahren, Unfallstelle sichern und auf Eigenschutz achten. Sofortmaßnahmen sind unverzüglich einzuleiten. Dazu gehören je nach Situation Atmung prüfen, stabile Seitenlage, Druckverband oder Wiederbelebungsmaßnahmen.
Alle Mitarbeiter müssen wissen, wie der Notruf erfolgt und wo Erste-Hilfe-Material vorhanden ist. Unfälle sind anschließend entsprechend der betrieblichen Organisation zu melden und zu dokumentieren. Die Unterweisung gliedert das Thema ausdrücklich in erste Maßnahmen, Sofortmaßnahmen, Notruf und nachgehende Organisation.
16. Alkohol und Arbeitsfähigkeit
Bei Arbeiten an Maschinen, elektrischen Anlagen, Leitern, Fahrzeugen und anderen gefährlichen Tätigkeiten ist uneingeschränkte Aufmerksamkeit notwendig. Die Unterweisung nennt Alkohol insbesondere bei Straßenverkehr, innerbetrieblichem Transport und gefährlichen Arbeiten als erhöhtes Sicherheitsrisiko.
Grundsatz: Kein Alkohol bei der Arbeit. Auffälliges Trinkverhalten von Kollegen soll angesprochen und gegebenenfalls der Führungskraft gemeldet werden.
Die wichtigsten Merksätze für die Haustechnik
- Sicherheit vor Schnelligkeit – niemals improvisieren.
- Nur mängelfreie und geprüfte Arbeitsmittel verwenden.
- Vor Wartung: abschalten – freischalten – gegen Wiedereinschalten sichern – prüfen.
- Schutzeinrichtungen niemals entfernen oder überbrücken.
- Elektrische Arbeiten nur im Rahmen der vorgesehenen Qualifikation durchführen.
- Bei Arbeiten in der Höhe zuerst prüfen, ob eine sicherere Alternative möglich ist.
- Leitern nur für geeignete, kurzzeitige Tätigkeiten und nach Sichtprüfung benutzen.
- Bei Absturzsicherung: geeignete PSA, Partnercheck, sichere Anschlagpunkte und Rettungsplan.
- Bandsägen nur mit funktionsfähigen Schutzeinrichtungen bedienen; Reinigung und Rüsten nur im sicheren Zustand.
- Flüssiggas nur durch unterwiesene Personen handhaben und Anschlüsse auf Dichtheit prüfen.
- Gefahrstoffe eindeutig kennzeichnen und niemals in Lebensmittelbehälter umfüllen.
- Betriebsfahrzeuge kontrollieren, anschnallen, Handy während der Fahrt nicht benutzen.
- Ladung richtig verteilen und sichern.
- Lasten möglichst mit Hilfsmitteln bzw. zu zweit bewegen.
- Verkehrs- und Fluchtwege freihalten und Stolperstellen sofort beseitigen.
- Aufzüge und Personenbefreiung nur durch befähigte bzw. eingewiesene Personen.
- Kein Alkohol bei der Arbeit.
- Bei Unfall: sichern – Eigenschutz – helfen – Notruf – informieren – dokumentieren.